Name: Philip von der Meden
Geburtsdatum: 03.09.1982
Geburtsort: Köln
Abschluss
Bachelor of Laws (LL.B.)
Auszeichnung
Mont Blanc-Preis 2006 für die jahrgangsbeste Abschlussarbeit
Aktuelle Tätigkeit
Masterstudent an der Bucerius Law School, Hamburg
Was mich antreibt, ist pure Eitelkeit, selbstverständlich.
Ich bin stolz auf meine unfassbar große Bescheidenheit.
In meiner persönlichen Utopie singen alle Menschen John Lennons „Imagine“.
Mein größter Alltagswiderstand ist die enorme Anziehungskraft meines Bettes.
Als ich klein war, wollte ich sein wie der Ältere der Brüder Löwenherz.
Meine Lebensweisheit: So alt bin ich dann doch noch nicht.
Strafen für die Freiheit Wie ein modernes Strafrecht mit einem deterministischen Weltbild umgeht
„Strafe setzt Schuld voraus“, hat der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung bereits vor über einem halben Jahrhundert festgestellt und dann weiter ausgeführt, was sich alle so oder so ähnlich schon immer gedacht hatten: „Schuld ist Vorwerfbarkeit. Mit dem Unwerturteil der Schuld wird dem Täter vorgeworfen, dass er sich nicht rechtmäßig verhalten, dass er sich für das Unrecht entschieden hat, obwohl er sich rechtmäßig verhalten, sich für das Recht hätte entscheiden können...“. Schöne Worte sind das! Die entscheidende Frage lassen sie trotzdem unbeantwortet. Kann sich der Mensch eigentlich frei für das Recht, für das richtige Verhalten entscheiden? Diese Frage rüttelt an den Grundfesten des Rechts und war besonders für Strafrechtler schon immer unangenehm. Durch die erheblichen Fortschritte der Naturwissenschaften, besonders auf dem Gebiet der Neurobiologie, werden nun erneut Zweifel an der Legitimität staatlicher Strafe geweckt, die seit dem so genannten Schulenstreit zu Beginn des 20. Jahrhunderts fast in Vergessenheit geraten waren.
Damals stritten im Strafrecht „Klassiker“ und „Moderne“ erbittert um die Frage, inwieweit man dem Menschen sein Verhalten überhaupt vorwerfen kann. Die „Klassiker“ waren eine Gruppe von Strafrechtlern, die in der Tradition Kants standen und den Menschen als sittlich freies Wesen sahen. Die Ursache einer jeden Handlung lag in ihren Augen im Entschluss des Individuums selbst, nicht in den (Umwelt-)Bedingungen. Dem Menschen kam mit der Gabe der Vernunft ein Funken Göttliches zu. Der Strafrechtler Karl Binding, Hauptvertreter der „Klassiker“, formulierte es in fast biblischem Ton: Der Mensch sei ein „schöpferisches Prinzip“. Rechtmäßiges Handeln war somit grundsätzlich möglich, sozial unerwünschtes Verhalten prinzipiell vorwerfbar: Es musste sein, was sein sollte.

